Kontrolluntersuchungen

Zweimal im Jahr sollte jeder Patient einen Termin in seiner Zahnarztpraxis vereinbaren und die kostenlosen Kontrolluntersuchungen wahrnehmen. Der Zahnarzt schaut sich Ihre Zähne und das Zahnfleisch mithilfe von Spiegel und Sonde genau an. Bereits erste Anzeichen von Karies oder Parodontitis können so erkannt und sofort behandelt werden, damit sich die Erkrankungen nicht weiter ausbreiten.
Zudem wird im Rahmen der Zahnprophylaxe Ihr individuelles Karies- und Parodontitisrisiko ermittelt. Der Zahnarzt bespricht mit Ihnen Ihre Zahnputzgewohnheiten, Ihre Ernährung sowie eventuell vorhandene chronische Erkrankungen, die Auswirkungen auf Ihre Zahngesundheit haben können. Anschließend werden Sie umfassend beraten wie Sie das Risiko minimieren können, damit die Zähne und das Zahnfleisch gesund bleiben. Manchmal kann es sinnvoll sein, zur Zahnprophylaxe eine Fluoridierung der Zähne durchzuführen. Dazu wird ein spezielles Gel oder Lack aufgetragen, welches die Zähne nachhaltig vor Karies schützt.
Zuschuss bei regelmäßiger Vorsorge
Das Bonusheft dient als Nachweis, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren. Falls Sie einmal Zahnersatz brauchen, bekommen Sie den höchstmöglichen Zuschuss von der Krankenkasse nur mit einem lückenlos gefüllten Bonusheft. Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei pro Jahr. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf einen Festzuschuss von 50 Prozent des Betrags, der für die einfache Regelversorgung Ihres Gebissbefundes festgelegt ist. Waren Sie jedoch in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Haben Sie zehn Jahre lang keinen Zahnarztbesuch versäumt, bekommt Sie sogar 65 Prozent Zuschuss.
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