Wie gut sind Zahnzusatz­versicherungen?

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Ein Zahnunfall, Karies oder Parodontitis - wer eine umfangreiche Zahnbehandlung mit Implantaten, Inlays oder Kronen vor sich hat, muss unter Umständen tiefer in die Tasche greifen. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich meist nur mit einem festen Zuschuss, der 50 bis 65 Prozent der vorgegebenen Preise für die Regelversorgung abdeckt. Eine private Zusatzversicherung würde in diesem Fall greifen und die Kosten oft vollständig oder einen sehr großen Teil übernehmen. Doch auch bei privaten Zahnzusatzversicherung gibt es Unterschiede.

Knapp ein Drittel der Versicherungspolicen sind ‚sehr gut‘

‚Finanztest’ von Stiftung Warentest hat 234 Tarife unter die Lupe genommen und kommt zu einem erfreulichen Ergebnis: 76 Zusatz­policen schneiden mit der Note ‚sehr gut‘ ab. Bewertet wurden die Leistungen für Zahnersatz. Dazu zählen Regel­versorgung, privat zu zahlender Zahnersatz, Inlays und Implantate. In die Bewertung der Zahn­zusatz­versicherung floss zudem ein, welche jährlichen Obergrenzen für die Tarifbelastungen gelten. Die Beiträge im Test wurden beispielhaft für einen 43 Jahre alten Kunden dargestellt. Die Kosten für die Zusatzversicherung variieren dabei pro Monat zwischen 11 und 66 Euro, wobei ein teurer Tarif nicht automatisch der bessere ist. In dem Rechenmodell erhält der 43-jährige Kunde für 18 Euro eine sehr gute Police, die ein andere Versicherer zu den gleichen Leistungen für den dreifachen Kurs anbietet. Vergleichen lohnt sich also in jedem Fall.

Frühzeitig eine Zusatzversicherung abschließenEs ist ratsam, eine leistungsstarke Zusatz­versicherung abzuschließen, solange das Gebiss gesund ist. Ein frisch unterschriebener Vertrag nützt wenig, wenn direkt danach eine größere Behandlung ansteht. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten oft mehrere Monate Wartezeit, während derer es keine Kosten­über­nahme für Zahnersatz gibt. Deshalb sollte bei Abschluss des Antrages auch wahrheitsgemäß auf Vorerkrankungen geantwortet werden. Wird eine Diagnose, die vor Vertragsabschluss bereits feststand nicht erwähnt, muss der Versicherer nicht zahlen.

Die Ergebnisse des Tests lesen Sie hier:

Den Test können Sie noch einmal in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ nachlesen und online unter www.test.de/zahnversicherung

 

 

Fotonachweis: Adobe Stock #132094857

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